Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 03.01.2007 - 9 S 27/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26443
LG Itzehoe, 03.01.2007 - 9 S 27/05 (https://dejure.org/2007,26443)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 03.01.2007 - 9 S 27/05 (https://dejure.org/2007,26443)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - 9 S 27/05 (https://dejure.org/2007,26443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,26443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Intransparente Abgeltungsklausel (IMR 2008, 79)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Kiel, 27.04.2006 - 1 S 263/05

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Kostenquotenklausel für die Verpflichtung des

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.01.2007 - 9 S 27/05
    Das Landgericht Kiel hat wiederum mit Urteil vom 27.04.2006 (Aktenzeichen: 1 S 263/05) entschieden, dass die auch im vorliegenden Fall verwendete "weiche" Abgeltungsklausel gem. § 307 BGB unwirksam ist, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt, intransparent ist und zu unbilligen Ergebnissen führt.

    (in Anlehnung an LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006, Az: 1 S 263/05).

  • BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.01.2007 - 9 S 27/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ist eine Formularklausel in einem Mietvertrag, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines allein vom Zeitablauf abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen nach feststehenden Prozentsätzen auch dann verpflichtet, wenn ein diesem Kostenanteil entsprechender Renovierungsbedarf aufgrund des tatsächlichen Erscheinungsbildes der Wohnung noch nicht gegeben ist, gem. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (vgl. BGH Urteil vom 18.10.2006, Aktenzeichen: VIII ZR 52/06).
  • LG Hagen, 11.02.2008 - 10 S 224/07

    Erlöschen eines Kautionsrückzahlungsanspruchs und eines Anspruchs auf Auszahlung

    Teils wird eine solche Unwirksamkeit bejaht (Klimke/Lehmann-Richter Y 2005, 417, 423 f.; dies., WuM 2007, 684 ff.; Schmidt-Futterer/M, Mietrecht, 9. Auflage 2007, § 538 BGB Rn. 190), überwiegend verneint (LG J2, WuM 2007, 691 f.; LG C2, GE 2005, 673; LG O-Fürth, Y 2005, 622, 623; MüKo/Häublein, 5. Auflage 2008, § 535 BGB Rn. 131; Artz, NZM 2007, 265, 269 ff.; Sternel, NZM 2007, 545, 546; Bub/von der P, NZM 2007, 76, 78).

    Das LG J2 (WuM 2007, 691 f.) verneint dagegen die Unwirksamkeit auch der Renovierungsklausel mit der Begründung, die Renovierungsklausel stelle eine eigenständige Regelung dar, welche durch die Unwirksamkeit der Abgeltungsklausel keinen anderen Regelungsgehalt erhalte (a.a.O.; so auch MüKo/Häublein, 5. Auflage 2008, § 535 BGB Rn. 131) und die unangemessene Benachteiligung des Mieters durch die Abgeltungsklausel auch nicht verstärke.

    Die Verweisung auf die Fristenregelung der Renovierungsklausel ändert nichts an der Selbständigkeit, sondere die Fristenregelung hätte auch im Rahmen der Abgeltungsklausel schlicht nochmals aufgeführt werden können (LG J2, WuM 2007, 691 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht